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Wie Sie mit Dach-Photovoltaikstrom Ladesäulen betreiben, Stromkosten senken oder Geld verdienen können

Die Energie der Sonne ist kostenlos – aber wie geht man clever vor?

Ladesäule und PV-Anlage

Die Fakten

  • Aufgrund der gestiegenen Energiepreise ist in den letzten Monaten die Vermarktung des Photovoltaik-Stroms immer attraktiver geworden.
  • Um alle Vermarktungsoptionen auszuschöpfen, empfiehlt es sich, die Stromproduktion von der Stromabnahme rechtlich zu trennen, also eine PV-Betreibergesellschaft und eine Stromabnahmegesellschaft zu gründen.
  • Basis der Vermarktung sind zwei Pachtverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten.

Wie kann durch eine clevere Kombination aus der Installation von Ladesäulen und der Nutzung von Photovoltaik-Dachanlagen die Klimaneutralität realisiert, bzw. die Nachhaltigkeitsperformance des Immobilienbestandes erhöht werden? Mit dieser Frage werden wir, in unterschiedlichen Schattierungen, aktuell immer wieder konfrontiert. Die gute Nachricht ist, dass diese Kombination möglich ist, allerdings sind einige rechtliche und vertragliche Bedingungen zu berücksichtigen, die im folgenden kurz skizziert werden.

Die Vertragslogik sieht vor, dass Eigentümer oder Eigentümerinnen zwei Pachtverträge mit der PV-Betreibergesellschaft und der Stromabnahmegesellschaft schließen.

Zum Pachtvertrag zwischen Eigentümerinnen und Eigentümer und der PV-Betreibergesellschaft:

Leistungen:   Installation, Wartung, Betrieb, Monitoring der PV-Anlage.

Laufzeit: 25 Jahre. Die lange Laufzeit des Pachtvertrags hängt mit der EEG-Laufzeit zusammen; wird diese unterschritten, so wird keine EEG-Umlage bezahlt.

Zum Pachtvertrag zwischen Eigentümerinnen oder Eigentümer und der Stromabnahmegesellschaft:

Leistungen:   Installation, Wartung, Betrieb und Abrechnung von Ladesäulen.

Übernahme sämtlicher Tätigkeiten und Arbeiten, die mit dem Auf- und Ausbau der Ladeinfrastruktur am Standort verbunden sind.

Laufzeit:         12 Jahre

Auf Basis dieser rechtlichen Konstruktion ergeben sich nun drei Vermarktungsoptionen, deren Potenzial individuell geprüft und beurteilt werden muss:

Unser Fazit

Mit Hilfe des PV-Dachanlagenstroms die Stromkosten der Mieterinnen und Mieter und damit die Nebenkostenrechnung zu senken oder auch die Ladesäulen zu betreiben, ist durchaus möglich. Unsere Erfahrung mit der Materie hat bislang gezeigt, dass wesentlich mehr Möglichkeiten existieren, als häufig von unseren Kundinnen und Kunden angenommen wird.

Sollten Sie Fragen haben, wie Sie PV-Dachanlagen einsetzen können, um beispielsweise Strom einzusparen und welche rechtlichen Konstrukte sich in der Praxis bewährt haben, dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Ladesäule und PV-Anlage

Ihr GreenCharge Team

Ladesäule und PV-Anlage