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Warum sollte man schon bei der Planung darauf achten, dass Ladesäulen mit einem Abrechnungssystem ausgestattet sind?

Weil der Ladevorgang Ihrer Mitarbeiter in der Regel anders abgerechnet wird, als das E-Tanken Ihrer Kunden.

Die Fakten

  • Ein zentraler Punkt, der gerne bei der Planung der Ladeinfrastruktur übersehen wird, ist, dass für unterschiedliche Nutzer- und Zielgruppen, wie beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kundinnen und Kunden, Mieterinnen und Mieter oder E-Flottenfahrzeuge unterschiedliche Abrechnungs- und Zahlungsmethoden zum Einsatz kommen – und zwar sowohl auf Seiten der Hard- als auch der Software.
  • Zentrale Voraussetzung, um den Bedürfnissen der jeweiligen Nutzergruppe gerecht zu werden ist dabei, dass die Ladesäulen oder Wallboxen mit einem Abrechnungssystem ausgestattet sind.

Ein Beispiel aus der Praxis: Sie wollen als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer sowohl Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch Ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit geben, mit Ihrem E-Auto möglichst einfach aufzuladen, wobei Ihre Belegschaft kostengünstiger Laden sollen als Ihre Kundinnen und Kunden.

Die Lösung für Ihre Belegschaft:

  1. Ausgabe einer separaten RFID-Karte oder eines RFID-fähigen Mitarbeiterausweises. RFID seht für Radio Frequency Identification und ermöglicht den kontaktlosen Datenaustausch.
  2. Verknüpfung der entsprechenden Personaldaten, also Name, Kfz-Kennzeichen und Bankverbindung mit der RFID-Kennung.
  3. Freischaltung der RFID-Karte an den dafür vorgesehenen Ladestationen.
  4. Hinterlegung des Belegschafts-Rabattes im Abrechnungssystem.

Die Lösung für ihre Kunden: Direktbezahlung (Ad-hoc-Laden) oder Roaming

Direktbezahlung (Ad-hoc-Laden): Ein an der Ladestation angebrachter QR-Code wird mit dem Smartfon gescannt. Anschließend können die E-Autofahrerinnen und -fahrer die Zahlungsdaten (beispielsweise der EC- oder Kreditkarte) eingeben. Nach der Autorisierung wird der Ladepunkt freigeschaltet. Eine andere Möglichkeit zum Ad-hoc-Laden ist die Bezahlung mit einer NFC-fähigen Kredit- oder EC-Karte. Der Vorteil dabei ist, dass der umständliche Scan mit dem Smartfon entfällt.

Roaming / vertragsbasiertes Laden : Beim Roaming erfolgt die Ladefreigabe und Abrechnung der Ladevorgänge mit Hilfe einer App oder der Ladekarte des E-Mobility-Anbieters. Voraussetzung für diese Option ist, dass es sich um eine öffentliche Ladesäule handelt.

Unser Fazit

Ein cleveres Abrechnungssystem ist nur dann möglich, wenn sowohl die Hard- als auch die Software eng aufeinander abgestimmt sind. Sollten Sie Fragen haben, welche Hardware- und Softwaresysteme sich in der Praxis bewährt haben, dann kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gerne.

Ihr GreenCharge Team