Die Fakten
- Ziel des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) ist es, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen und gleichzeitig die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens zu wahren.
- Das Gesetz ist am 11. Februar 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden und setzt die EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden um.
- Sowohl für Wohn- als auch für Nicht-Wohngebäude existieren konkrete Vorgaben, welche Ladeinfrastruktur gesetzlich zu installieren ist.
Zugegeben, allein der Begriff „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz“ löst vermeintliche Ängste aus, dass die Regierung wieder ein bürokratisches Monster geschaffen hat, das die Mobilitätswende nur noch komplizierter macht, als diese ohnehin schon ist.
Dennoch ist vorsichtiger Optimismus angebracht…
So ist die Zielsetzung des Gesetzes, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen und gleichzeitig die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens zu wahren.
Der “Gebäudebereich” umfasst hierbei Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude. Für jeden dieser beiden Bereiche existieren konkrete Vorgaben, wie die Ladeinfrastruktur auf Basis der existierenden Anzahl der Parkplätze umgesetzt werden muss.
Die nachfolgende Grafik fast die zentralen Implikationen des GEIG zusammen:
Unser Fazit
Vielen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- bzw. Nicht-Wohngebäuden ist nicht bewusst, welche Implikationen das GEIG hat. Insbesondere die konkreten gesetzlichen Vorgaben, wie viele Ladepunkte errichtet werden sollen, sind aufgrund der verschiedenen Parameter, die berücksichtigt werden müssen, häufig unklar.
Sollten Sie Fragen haben, welche Implikationen das "GEIG" etwa für Ihr Neubau-Projekt und damit konkret für den im Gesetz geforderten Auf- und Ausbau der Ladeinfrastruktur hat, dann kontaktieren Sie und bitte. Sehr gerne stehen wir für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung.